Das Pflegegeld soll im Rahmen der häuslichen Pflege die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sicherstellen. Träger der Leistung ist die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Das Pflegegeld steht im Kontext zu den Pflegestufen. Die Höhe des Pflegegeldes ist seit 2011, wie folgt geregelt: ...
weitere Informationen:
Pflegestufe - Was gehört zur Grundpflege?
Pflegestufe bei Demenz - PflegeNeuausrichtungsGesetz
Pflegestufe 1 – 225 Euro,
Pflegestufe 2 – 430 Euro,
Pflegestufe 3 – 685 Euro.
2012 erfolgt eine weitere Anhebung des Pflegegeldes. Das Pflegegeld kann bei Notwendigkeit mit Pflegesachleistungen kombiniert, oder alternativ durch Pflegesachleistungen ersetzt werden. Die Zahlungen der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen sind kein Einkommen und damit steuerfrei.
Kriterien für die Zuordnung zu einer der drei Pflegestufen sind die Häufigkeit des Hilfebedarfs, ein zeitlicher Mindestaufwand sowie die Zuordnung der Verrichtungen im Tagesablauf. Die Grundpflege spielt hier eine entscheidende Rolle. Geringfügiger, nicht regelmäßiger oder nur kurzzeitig anfallender Hilfebedarf führt nicht zur Anerkennung einer Pflegestufe. Dies gilt auch, wenn Hilfebedürftigkeit nur bei der hauswirtschaftlichen Versorgung besteht.
Pflegestufe - Was gehört zur Grundpflege?
Pflegestufe bei Demenz - PflegeNeuausrichtungsGesetz